18.01.2021 – 02.05.2021durchgehend
Bahnhof Konstanz: teilweise nicht stufenlos erreichbar!
18.01.2021 – 03.05.2021diverse Züge
S14 / RE / IR 75 Kreuzlingen–Konstanz und RE Kreuzlingen Hafen–Konstanz
Billettpflicht - Reisen nur mit gültigem Fahrausweis
Bitte lösen oder entwerten Sie Ihren Fahrausweis immer vor dem Einsteigen in den Zug. Das gelbe Piktogramm mit dem 'Sichtauge' weist darauf hin, dass Sie ein gültiges Billett besitzen müssen. Im Zug werden keine Fahrausweise verkauft. Diese Regel gilt in der ganzen Schweiz im Regional- und im Fernverkehr.

Reisende ohne gültigen Fahrausweis bezahlen eine Fahrpreispauschale von CHF 10.– sowie einen Zuschlag von CHF 90.–. Zudem werden die Personalien registriert. Im Wiederholungsfall erhöht sich der Zuschlag auf bis zu CHF 160.–. Je nach Fall können zusätzliche Kosten anfallen. Das ist viel Geld! Ersparen Sie sich Ärger und unnötige Ausgaben.
Als 'Reisender ohne gültigen Fahrausweis' gilt, wer über die gesamte Reisestrecke keinen gültigen oder teilgültigen Fahrausweis vorweisen kann. Solche Reisende bezahlen eine Fahrpreispauschale sowie einen erhöhten Zuschlag. Der Betrag wird in Rechnung gestellt. Er kann aber auch direkt bei der Kontrolle im Zug bezahlt werden. Die Personalien des Reisenden werden elektronisch erfasst und bleibend während zwei Jahren registriert.
Die grundsätzlich gültigen Informationen zur Höhe der Zuschläge, Ausnahmen, Gebühren, etc. finden Sie hier.
Allgemeiner Personentarif, ganze Schweiz
T600 • ch-direct.org • sbb.ch • Tarifverbundkarte
Zürcher Verkehrsverbund (ZVV), Kanton Zürich
zvv.ch
Tarifverbund Ostwind (OTV), Kantone SG, TG, AI, AR, SH (inkl. Neuhausen-Lottstetten (D))
ostwind.ch
Tarifverbund A-Welle, Kanton AG
a-welle.ch
Z-Pass, verbundübergreifende Fahrten in den ZVV von einem angrenzenden Verbund (und umgekehrt)
z-pass.ch
Nachtzuschläge, Nachtzüge in allen Tarifverbunden
Informationen
Zusätzliche Gebühren bei Reisen ohne gültigen oder teilgültigen Fahrausweis gemäss Bedingungen der Regionalbahn Thurbo AG.
Mahnungen | CHF 40.– (je Mahnung) |
Nachforschung | CHF 25.– nach korrekten Personalien oder Adresse (pro Viertelstunde Zeitaufwand) |
Missbrauch | CHF 100.– |
Fälschung | CHF 200.– |
Strafantrag | CHF 40.– |
Betreibung | CHF 40.- |
Preis- und Produktänderungen vorbehalten.
- Billett oder Mehrfahrtenkarte vor dem Einsteigen in den Zug lösen bzw. entwerten.
- Für Nachtzüge ist zusätzlich zum gültigen Fahrausweis ein separater Nachtzuschlag erforderlich. Diesen können Sie auch per SMS lösen – aber unbedingt bevor Sie in den Zug einsteigen.
- Auch Velos und Hunde (ausg. kleine Hunde gemäss Tarif) benötigen einen Fahrausweis. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für Personen.
- Haben Sie Ihr persönliches Abo vergessen und innerhalb von zehn Tagen an einem Bahnschalter vorgewiesen? Behalten Sie unbedingt den Zahlungsbeleg. Er ist der einzige Zahlungsnachweis.
- Vermeiden Sie Mahngebühren und begleichen Sie die Rechnung innerhalb der Zahlungsfrist. Nachher werden zusätzliche Gebühren fällig.
- Im Wiederholungsfall erhöht sich der Zuschlag.
Allgemeine Fragen und Infos
› Rail Service, Tel. 0848 44 66 88, Billett- und Fahrplanauskünfte CHF 0.08/Min. (täglich 24 Stunden)
› Ihr nächster Bahnhof
Fragen zu Belegen und Rechnungen
› Kontaktformulare
› Thurbo Kundenservice-Center, Tel. +41 71 554 00 20 (frühestens ab Folgetag, 14 Uhr)