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Fristverlängerung

Haben Sie von uns eine Rechnung, eine erste Mahnung oder eine zweite Mahnung mit Betreibungsandrohung zu einer Reise ohne gültigen Fahrausweis erhalten und möchten Sie die Zahlungsfrist verlängern?

Unsere Bedingung für einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung ist, dass keine neuen Reisen ohne gültigen Fahrausweis innerhalb der Zahlungsfrist entstehen.

Wünschen Sie eine Fristverlängerung (Zahlungsaufschub bis höchstens 3 Monate) oder eine Stundung und sind mit unserer Bedingung einverstanden? Dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus.

Bei den Angaben mit einem Stern* handelt es sich um Pflichtfelder.

Fristverlängerung

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