Eine Bahnhofsuhr an einem Bahnhof.

Fahrgastrechte.

Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Deren Höhe hängt vom bezahlten Fahrpreis und von der Dauer der Verspätung ab. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Entschädigung bei Verspätung im öV

Auf der Website der öV-Branchenorganisation Alliance SwissPass finden Sie Informationen zum Entschädigungsbetrag, den Antrag auf Entschädigung und Hinweise auf weitere Rechte bei Verspätungen.

Entschädigung bei Verspätung

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